Schweiz · Compliance & Archivierung

Revisionssichere Archivierung in der Schweiz — OR-konform und DSGVO-sicher

In der Schweiz müssen Geschäftsunterlagen nach Art. 958f OR mindestens zehn Jahre revisionssicher aufbewahrt werden. QR-Docs erfüllt diese Anforderungen vollständig — und geht noch einen Schritt weiter: Jedes Dokument wird kryptografisch versiegelt und ist bei Bedarf sofort nachweisbar.

Was bedeutet revisionssicher in der Schweiz?

Das schweizerische Obligationenrecht (OR) sowie die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) verlangen, dass Geschäftsunterlagen unveränderbar, vollständig und jederzeit lesbar aufbewahrt werden. Eine digitale Archivierung ist zulässig, sofern die Integrität der Dokumente nachgewiesen werden kann. QR-Docs liefert diesen Nachweis durch SHA-256-Hashing — fälschungssicher und gerichtsverwertbar.

OR-Konformität mit QR-Docs

Die Anforderungen der GeBüV an digitale Archive sind klar: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Lesbarkeit über die gesamte Aufbewahrungsdauer. QR-Docs erfüllt alle drei Kriterien. Jedes Protokoll erhält einen eindeutigen Fingerabdruck — wird auch nur ein Zeichen verändert, schlägt die Prüfung an.

Kosten in CHF — transparente Preisgestaltung

QR-Docs bietet Schweizer Unternehmen eine transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf EUR-Basis, was für viele Schweizer Unternehmen mit EU-Geschäftsbeziehungen praktisch ist. Starten Sie kostenlos — kein Abo, keine Kreditkarte erforderlich.

Schweizer Branchen mit hohem Dokumentationsbedarf

DSGVO und das Schweizer DSG

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist seit September 2023 in Kraft und orientiert sich stark an der DSGVO. QR-Docs ist für beide Regelwerke ausgelegt: Datenminimierung, Zweckbindung, Auskunftsrecht und das Recht auf Datenlöschung sind vollständig implementiert.

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